Warum die Zahl überhaupt zählt
Die Blutalkoholkonzentration ist der einzige objektive Wert im Verfahren. Alles andere – Anlass, Gewohnheit, Reue – ist Erzählung. Deshalb prüft die Begutachtung zuerst, ob Ihre Schilderung zu diesem Wert passt.
Wer die Menge kennt, kann außerdem zeigen, dass er sich mit dem Abend auseinandergesetzt hat. Das ist der Unterschied zwischen „ich habe getrunken“ und einer nachvollziehbaren Fallschilderung.
Die Formel (Widmark)
Grundlage ist die Widmark-Formel: Aufgenommener Alkohol in Gramm, geteilt durch Körpergewicht mal Verteilungsfaktor, ergibt die theoretische Blutalkoholkonzentration. Vom Ergebnis wird der Abbau abgezogen – etwa 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde.
Alkohol in Gramm: Menge in Millilitern × Volumenprozent ÷ 100 × 0,8. Ein 0,5-Liter-Bier mit 5 % enthält also 500 × 0,05 × 0,8 = 20 Gramm reinen Alkohol.
- Bier 0,5 l, 5 %: 20 g
- Wein 0,2 l, 12 %: 19,2 g
- Schnaps 0,04 l, 40 %: 12,8 g
- Sekt 0,1 l, 11 %: 8,8 g
Ein Beispiel
Ein 80 kg schwerer Mann trinkt zwischen 20 und 23 Uhr vier Bier (0,5 l, 5 %) und zwei Schnäpse (0,04 l, 40 %). Das sind 80 g plus 25,6 g, also rund 106 g Alkohol.
Mit dem Verteilungsfaktor 0,7 ergibt das rechnerisch etwa 1,89 Promille. Zieht man für die drei Stunden rund 0,3 Promille Abbau ab, bleibt ein Wert um 1,6 Promille – plausibel für eine Messung zwischen 23 und 24 Uhr.
Der eigentliche Nutzen dieser Rechnung: Sie merken sofort, wenn Ihre Schilderung nicht zum Messwert passt. Dann stimmt entweder die Menge, der Zeitraum oder die Angabe zum Essen nicht.
Typische Fehler
Die häufigsten Lücken sind nicht böswillig, sondern Erinnerungslücken: Getränke, die „nebenbei“ liefen, ein zweiter Ausschank, ein Schnaps am Ende. Genau diese Mengen fehlen später und machen die Darstellung angreifbar.
Zweiter Fehler: mit dem Abbau rechnen, bevor der Konsum beendet ist. Wer über drei Stunden trinkt, darf nicht die gesamte Zeit als Abbauzeit abziehen.
Muss ich die Formel im Gespräch nennen?
Nein. Sie müssen Ihre Mengen und Zeiten kennen und erklären können. Die Rechnung dient Ihrer eigenen Kontrolle.
Was, wenn ich mich nicht mehr erinnere?
Dann rekonstruieren Sie über Kontoauszüge, Begleiter und die Lokalität. Lücken offen zu benennen ist besser als eine erfundene Genauigkeit.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information. Er ersetzt keine Rechts- oder Einzelfallberatung und enthält keine Zusage über den Ausgang einer Untersuchung.